Samstag, 27. Oktober 2007
Abgeltungssteuer 2009: Hausbankprinzip als Steuerfalle
Soll eine betriebliche Investition durch kombinieren Bankkredit finanziert Entstehen und ist ebenfalls bei eben dieser Bank ein Vermögen angelegt, das Zinsen erbringt, müssen sie auch nach dem 1. Januar 2009 innerhalb der Einkommensteuererklärung zum entsprechenden Satz versteuert werden, da sie nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Dies ist auf den, neuen § 32 d Abs. 2 Nr. 1 ESTG zurückzuführen, der ursprünglich zu diesem Zweck vorgesehen war, entsprechende BacktoBack Finanzierungen auszuschließen. Hierbei hat der Unternehmer neben einer Einlage bei der Bank einen Kredit in gleicher Höhe, wobei die Bank auf ebendiese aufgrund eines Sicherungsrechts zurückgreifen kann. Um gezahlte Zinsen für Kredite als Betriebsausgaben ansetzen plus (umgangssprachlich) die Kapitalanlagen allein mit der Abgeltungssteuerpauschale von fünfzwanzig Prozent versteuern zu Sachverstand, gilt es einiges zu in Erwägung ziehen. Zum vereinigen sollten mehrere Bankbeziehungen begleitend existieren und zum anderen Unternehmenskredite nie bei der Bank aufgenommen Anfang, bei der auch Kapital angelegt wurde, das der Abgeltungssteuer unterliegt. Es bleibt die Hoffnung, dass das bisher einwandfrei funktionierende Hausbankprinzip aufgrund des neuen Gesetzes nicht scheitert und die vorgenannte Regelung wiederum aus dem Gesetz beseitigt wird
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