Dienstag, 25. Mai 2010

Lohnsteuer auf Nebenjob

Millionen Schüler und Studenten jobben in ihren Ferien. Oft stellt sich die Frage, wie viel sie verdienen dürfen, ob sie eine Lohnsteuerkarte erfordern, Steuern zahlen müssen oder Sozialabgaben. Wer das was auch immer vor Arbeitsantritt klärt, weiß, wie viel ihm von seinem Lohn bleibt und wie er sich Steuern zurückholen kann. Sogar Eltern sollten sich für die Jobs ihres Nachwuchses interessieren: Verdienen Tochter oder Sohn übers Jahr recht viel, muss dasjenige Kindergeld für dies gesamte Kalenderjahr zurückgezahlt werden, mahnt der Bund welcher Steuerzahler zur Vorsicht. Doch welches ist unter welcher Sozialversicherung zu beherzigen? Kurzfristige Ferienjobs sind sozialversicherungsfrei. Das heißt: Die Schüler und Studenten bekommen von ihrer Entlohnung keine Beiträge abgezogen für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Hierbei ist es gleich, wie viel dieser Ferienjobber verdient. Einzige Voraussetzung: Die Beschäftigung dauert von vornherein nicht länger denn 50 Arbeitstage im Jahr oder zwei Monate, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert. Ob dasjenige Zeitbudget an einem Stück oder Oben die Ferien verteilt in Anspruch genommen wird, ist egal. Mehrere Jobs dieser Art in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet. Schüler und Studenten, die ihrem Chef eine Lohnsteuerkarte verschenken, bekommen meist ihr Geld ohne Abzüge. Es ist deshalb vorteilhaft, sich eine Lohnsteuerkarte kostenfrei vom Einwohnermeldeamt dieser Gemeinde zu holen. Zwar sind Ferienjobber wie andere Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig, die Lohn- und Kirchensteuer sowie dieser Solidaritätszuschlag behält der Arbeitgeber erst einmal ein. In welcher Regel werden die Abzüge ungeachtet Hoch die Einkommenssteuererklärung wieder zurück erstattet. In welcher Steuerklasse I, die typischerweise für junge Leute ist, wird Steuer erst ab einem Lohn von 7664 Euro fällig. Solche Summe wird von den meisten Ferienjobbern nicht erreicht. Ohne Lohnsteuerkarte zieht welcher Chef pauschal 25 Prozent vom Lohn ab und reicht sie ans Finanzamt weiter. Nicht vergessen: 2009 Geld vom Fiskus zurückholen Die Lohnsteuerkarte muss man sich nach dem Ferienjob beim Chef wieder holen. Im nächsten Jahr kann man die einbehaltenen Beträge in vollem Umfang vom Fiskus zurückholen, während man eine Steuererklärung abgibt, erklärt das Bundesfinanzministerium. Klingt kompliziert, ist immerhin nicht sehr schwierig. Vor allem: Es lohnt sich. Meist reicht eine vereinfachte Einkommensteuererklärung aus. Vordrucke gibt es beim Finanzamt sowie zusammen mit Gemeinde- und Stadtverwaltungen. Die Steuererklärung kann fernerhin online unter elster.de abgegeben werden. Wer nicht nur kombinieren befristeten Ferienjob, sondern zusammensetzen richtigen Nebenjob an Land gezogen hat, wird regelmäßig länger denn nur zwei Monate im Jahr arbeiten. Solche Mini-Jobs sind solange bis zur Verdienstgrenze von 400 Euro im Monat ebenfalls sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt dann Pauschalabgaben von 30 Prozent des Verdienstes. Die Mini-Jobber selbst werden nicht belastet. Dieser Lohn muss nicht in jener Steuererklärung auftauchen, selbst wenn Schüler oder Studenten noch andere steuerpflichtige Einkünfte haben. Fleißige Kinder gefährden Zuwendungen vom Staat Die finanziellen Hinterher gehen für die ganze Familie sollten im Kontext (von) einem üppig entlohnten Ferienjob unbedingt behutsam werden. Verdient jener Nachwuchs nämlich mehr qua 8.600 Euro (7.680 Euro Lohn plus 920 Euro Werbungskostenpauschale) im Kalenderjahr, steht das Kindergeld auf dem Spiel. Wird jene Verdienstgrenze nur um zusammenführen Euro überschritten, müssen die Eltern dasjenige Kindergeld für dies gesamte Jahr zurückzahlen. Darüber hinaus verlieren sie ihren eigenen Kinder- und Betreuungsfreibetrag wohnhaft bei (Adresse) welcher Steuer, die Kinderzulage nebst Riester-Rente und Eigenheimzulage sowie im Öffentlichen Dienst den Anteil am Ortszuschlag. Bafög-Empfänger sollten ebenfalls genau rechnen. Einkünfte aus einem Ferienjob bleiben nur bis zu 4.206 Euro ohne Auswirkungen aufwärts die Ausbildungsförderung Bafög. Nebenjob & Steuer – Mehr Geld für Studenten