Donnerstag, 4. Oktober 2007

Spenden an ausländische Empfänger sind absetzbar

Bislang sind Spenden nur steuerlich absetzbar, sofern ebendiese an in Deutschland befindliche Organisationen gehen. Zuwendungen an ausländische Organisationen Anfang nicht profiliert.
In dessen Folge hat der Bundesfinanzhof dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das deutsche Abzugsverbot für Spenden in das Ausland mit dem EU-Recht in Einklang steht Aktenzeichen XI R 5605. Jenen Steuerzahlern, die Spenden an ausländische Organisation der EU geleistet aufweisen und ebendiese vom jeweiligen Finanzamt nicht renommiert wurden, rät das Info-Portal steuerrat24.de, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen und auf das anhängige Verfahren hinzuweisen. Weiterhin sollte ein Ruhenlassen des Verfahrens erwirkt werden.

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