Freitag, 16. April 2010

Rentner und Hinzuverdienst

Oftmals bessern Rentner ihr Einkommen durch einen Nebenerwerb hinaus. Wirklich müssen sie hinaus Hinzuverdienstgrenzen schätzen. Im Übrigen drohen unter Umständen Kürzungen der Rentenbezüge oder gar ein kompletter Wegfall.
Rentner Oberhalb 65 Jahre

Wenn Sie eine Altersrente beziehen, darum dasjenige 65. Lebensjahr erreicht nach sich ziehen, dürfen Sie unendlich hinzuverdienen. Es gelten nil Beschränkungen. Selbst ist es für Sie völlig unerheblich, welche Art der Altersrente gezahlt wird. Weiterhin brauchen Sie den Hinzuverdienst sogar nicht an ihren zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Sie müssen in der Tat Steuern und Sozialabgaben zahlen. Es sei denn, es handelt sich um einen Mini-Job, sogenannte 400 Euro Jobs, dann führt jener Arbeitgeber zusammensetzen Pauschalsatz ab.

Wichtig: Ab 2012 wird dies Renteneintrittsalter schrittweise von 65 aufwärts 67 Jahren angehoben.
Rentner unter 65 Jahre

Wenn Sie eine vorzeitige Altersrente beziehen oder eine Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit, dann müssen Sie manche Dinge im Gedächtnis behalten.

Wird die Rente voll ausgezahlt, dürfen Sie nur 400 Euro hinzuverdienen. Für einer Teilrente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. In zwei Monaten pro Jahr gilt die "doppelte Hinzuverdienstgrenze". Dies heißt, es ist erlaubt, zweifach so viel hinzuzuverdienen.

Dies betrifft folgende Altersrenten vor dem 65. Geburtstag:

*Altersrente für langjährig Versicherte
*Altersrente für Schwerbehinderte
*Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
*Altersrente für Frauen

Setzten Sie sich vor Aufnahme einer Tätigkeit unbedingt mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Die Auskunfts- und Beratungsstellen informieren Sie selbst, ob sich welcher Hinzuverdienst im Rahmen dieser zulässigen Grenzwerte bewegt oder nur überschreitet. Hier firm Sie ebenfalls, ob welcher Hinzuverdienst "anrechnungsfähiges Einkommen" oder "nicht anrechnungsfähiges Einkommen" ist.
Anrechnungsfähige Einkommen

Anrechnungsfähige Einkommen sind Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen aus einer abhängigen Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit.

Hier wenige zusätzliche Beispiele von Einkommen, die zum Überschreiten der Hinzuverdienst grenze führen können:

*Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.)
*Verletztengeld und Übergangsgeld aus welcher gesetzlichen Unfallversicherung, gewiss nur für Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Nicht anrechnungsfähige Einkommen

Nicht qua Hinzuverdienst angerechnet werden zum Beispiel:

*Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
*Betriebsrenten und beamtenrechtliche Pensionen
*Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn (Abfindungen)
*Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie nicht Gewinne selbstständiger Tätigkeit sind
*Einkünfte aus Vermögen
Rentenbescheid mit Euro-Geldmünzen
Rentner müssen Hinzuverdienstgrenzen einplanen, sonst wir ihre Rente zensiert.
Hinzuverdienstgrenzen

Die Hinzuverdienstgrenze nebst einer vorzeitigen Teilrente wird individuell errechnet. Sie ist unselbständig von dem Verdienst, den Sie in den letzten drei Kalenderjahren (wohnhaft bei (Adresse) Rentenbeginn vor dem 01.01.2000 im letzten Kalenderjahr) vor dem Rentenbeginn erzielt haben. Nach sich ziehen Sie in dieser Zeit ein hohes Einkommen gehabt, dürfen Sie mehr hinzuverdienen, denn wenn Sie nur ein geringes Einkommen erzielt nach sich ziehen. Wurde in den drei Kalenderjahren ein Entgelt von weniger wie 50 Prozent des Durchschnittseinkommens erzielt, gelten Mindesthinzuverdienstgrenzen.
Fazit

Wer dies dies 65. Lebensjahr erreicht hat, darf unbeschränkt hinzuverdienen. Für Rentner, die jünger qua 65 Jahre sind und eine Teilrente beziehen, ist die Berechnung des Hinzuverdienstes Mega komplex. Die individuelle Höhe kann insoweit nur von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ausgerechnet werden. C/o voller Auszahlung dieser Rente dürfen Sie maximal 400 Euro hinzuverdienen.

 

Rentner und Hinzuverdienst

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